Roll Kran + Arbeitsbühnenst Partner von SYSTEM LIFT (Arbeitsbühnen Vermietet Service: AVS SYSTEM LIFT AG) und kann daher deutschland- und europaweit auf mehr als 22.000 Arbeitsbühnen, Hebebühnen und Stapler zugreifen - dank unserer 135+ Mietstationen auch in Ihrer Nähe!
Roll Kran + Arbeitsbühnen ist Partner vonSYSTEM LIFT und kann daher deutschland- und europaweit auf mehr als 18.000 Arbeitsbühnen, Hebebühnen, Spezialbühnen, Teleskopstapler und Stapler zugreifen - dank unserer 130+ Mietstationen auch in Ihrer Nähe!
Einen Scheck überreichen, Hände schütteln und freundlich in die Kamera lächeln? Das kann jeder. Wir können mehr, packen mit an und zeigen Einsatz für die Freiwilligen Feuerwehren und Jugendfeuerwehren.
Wir handeln aus Überzeugung! Die Roll Kran + Arbeitsbühnen GmbH unterstützt die Freiwilligen Feuerwehren und damit eine enorm wichtige Institution mit Werten, die auch wir vertreten: Verlässlichkeit, Vertrauen, Gemeinschaft, Menschlichkeit, Zusammenhalt, helfen.
ROLL ist Partner von SYSTEM LIFT (Arbeitsbühnen Vermietet Service: AVS SYSTEM LIFT AG) und kann daher deutschland- und europaweit auf mehr als 22.000 Arbeitsbühnen, Hebebühnen und Stapler zugreifen - dank unserer 135+ Mietstationen auch in Ihrer Nähe!
Mehr Informationen über SYSTEM LIFT finden Sie auf www.systemlift.de.
ROLL ist qualitätsgeprüfter Partnerbetrieb
Um den Qualitätsstandard unserer Leistungen für Sie hoch zu halten werden unsere Partner-Vermietbetriebe alle zwei Jahre unangemeldet nach hohen Kriterien überprüft.
Die besten Betriebe werden mit der SYSTEM LIFT Qualitäts-Trophäe ausgezeichnet. Alle Betriebe, die die Qualitäts-Norm erfüllen, dürfen am und im Unternehmen mit unserem Qualitätsschild signalisieren, dass Sie die Anforderungen erfüllen.
Hinweis zum Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG)
Unser Unternehmen bietet Dienstleistungen ausschließlich für gewerbliche Kunden (B2B) an. Gemäß § 2 Absatz 2 BFSG findet das Gesetz nur auf Produkte und Dienstleistungen Anwendung, die für Verbraucher im Sinne des § 13 BGB bestimmt sind. Da unser Angebot ausschließlich an Unternehmer im Sinne des § 14 BGB gerichtet ist und nicht für Verbraucher erbracht wird, unterliegt unser Unternehmen nicht dem Anwendungsbereich des BFSG.